Liebe Freunde, Nachbarn der Margarethenhöhe,
in diesem Forum ist es - zu meinem Bedauern - recht still geworden. Dies mag daran liegen, daß die meisten von uns gegenüber der Mieterhöhung 2011 inzwischen resigniert haben. Auch meine Frau und ich mußten nach juristischer Beratung erkennen, daß wir alle - ohne mietereigene Lobby - gegenüber heutigen Interessen der Margarethe Krupp-Stiftung samt deren Aufsichtsrat kaum eine Chance hatten.
Dennoch kann und will ich mich nicht damit abfinden, daß mit dieser Mieterhöhung (übrigens der zweiten ihrer Art) wiederum auch Zuschläge auf unsere ureigenen mieterseitigen Investitionen erhoben worden sind, - auf teils sehr großzügige finanzielle Vorleistungen,
- die wir seinerzeit guten Glaubens und in bester Absicht als eigene Wertsteigerung für unsere Wohnungen eingebracht haben.
Damalige, eher traditionsverbundene Geschäftsleitungen der Margarethe Krupp-Stiftung haben diese
Maßnahmen - aus wohl erwogenen Gründen - nicht nur begrüßt, sondern sogar aktiv unterstützt.
Daß Mieterhöhungen in unserer Vaterstadt heute aber auch auf solch mietereigene Investitionen erhoben werden dürfen, verstößt somit - nach meinem einfachem bürgerlichen Rechtsempfinden - gegen den Grundsatz von 'Treu und Glauben', - damit wohl auch 'Guter Sitten' ...
Dennoch wird genau diese Tatsache, wie wir erleben mußten, vom 'Mietspiegel 2009 der Stadt Essen' ausdrücklich gedeckt!
- Der gröbste Brocken dieser Art besteht darin, daß Besitzer einer eigenen Heizung
bei jeder Mieterhöhung erneut mit den berüchtigten 8 Punkten zur Kasse gebeten werden, - ohne jegliche Gegenleistung der Vermieterin. Mietereigene Ausstattung mit Elektroinstallationen,
mit Fußböden und Warmwasserversorgung schlagen mit "Strafpunkten" von 1 bis 3 zu Buche.
Durch die Wachsamkeit einer Margarethenhöher Bürgerin bin ich unlängst auf einen Tatbestand deutschen Mietrechts aufmerksam geworden, der genau dieses Phänomen neu ordnet:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einschlägigem Urteil vom 10. Juli 2010 (BGH VIII ZR 315/09) mit dieser Unsitte nämlich aufgeräumt. Dessen schlichter Kernsatz lautet:
Wohnwertverbesserungen des Mieters
dürfen bei Mieterhöhungen
nicht berücksichtigt werden.
... klarer kann ein Richterspruch gar nicht ausfallen.
Ich überlasse Ihnen hier - ohne weiteren persönlichen Kommentar - zunächst das Link zu diesem Urteil einschließlich eines Kommentars des Präsidenten des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Liebe Nachbarn, spätestens jetzt - beim Lesen dieser Nachricht - ist auch Ihnen sicher bewußt geworden, daß dieses BGH-Urteil zum Zeitpunkt der erhöhten Mietforderung bereits seit einem Dreivierteljahr in Kraft war, - was die meisten von uns bei Erteilung ihrer Zustimmung zur Mieterhöhung offenbar gar nicht gewußt haben. (Indes wäre jeder gewerbliche Vermieter gesetzlich verpflichtet gewesen, diesem geltenden Recht zu folgen ...)
Dieser Sachverhalt beinhaltet möglicherweise die eine oder andere Konsequenz. Ich beabsichtige daher, dies von Juristen des Deutschen Mieterbundes überprüfen zu lassen. Aus diesem Grund will ich Sie hiermit ausdrücklich ermutigen, sich bei eigenem Interesse an dieser Situation - auf welchem Wege auch immer - mit mir in Verbindung zu setzen.
Ich höre gerne von Ihnen und bin
mit besten nachbarschaftlichen Grüßen
Ihr
Jürgen Lindner
Diesen Beitrag (etwa wortgleich) können Sie sich zur eigenen Verwendung hier herunterladen:
http://www.lindner-essen.de/mieter/msn12_20120215.pdf
und hier finden Sie das zitierte BGH-Urteil:
http://www.mieterverein-nuernberg.de/26 ... ae0d4.html