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MIETER sagen NEIN • Thema anzeigen - 'MIETER sagen NEIN' - Nr. 7 - vom 08.August 2011

'MIETER sagen NEIN' - Nr. 7 - vom 08.August 2011

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'MIETER sagen NEIN' - Nr. 7 - vom 08.August 2011

Beitragvon Juergenl » Mo 8. Aug 2011, 14:35

Liebe Freunde, Mieter auf der Margarethenhöhe,

soeben hat uns ein weiterer Mitbürger freundlicherweise ein Schreiben der Margarethe Krupp-Stiftung zur Verfügung gestellt, mit dem Wunsch, auch diese soeben eingegangene Antwort auf seinen Widerspruch hier öffentlich zur Diskussion zu stellen.

Das Schreiben steht Ihnen wie folgt zum Download zur Verfügung:

http://www.lindner-essen.de/mieter/mks2 ... 110806.pdf

Ich will öffentlicher Diskussion nicht vorgreifen, erlaube mir aber einige allgemeine Bemerkungen: Auffällig - wie bereits in früheren Schreiben - laviert der Autor an konkreten Aussagen vorbei, - trotz vollmundiger Berufung auf "stichhaltige Begründungen" oder angebliche "Fakten".

Wir wissen inzwischen, daß man bei der Stiftung über Namen und Ergebnisse der zitierten " neutralen Institution, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Verbandes" oder andre "Gutachten" sorgsam die Hand hält, daß man sich ausdrücklich sogar weigert, Mietern Einblicke in diese angeblichen Grundlagen zu gewähren.

Wer also wäre willens, solch wolkigen Erklärungen Glauben zu schenken...
- überzeugende Erklärungen lesen sich völlig anders!

Ich will hier lediglich eine weitere Einzel-Aussage des Briefs beleuchten, der zufolge es " ein verbrieftes lebenslanges Wohnrecht ... auf der Margarethenhöhe nie gegeben habe":

Diese Aussage ist objektiv falsch! Es vertieft mein Mißtrauen, daß der Autor sie dennoch so beharrlich wiederholt.

In unseren (zumindest bei älteren Mietern verbreiteten) Dauermietverträgen ist nämlich verankert, daß diese de facto unkündbar sind:

http://www.lindner-essen.de/mieter/mks_ ... g_8_10.jpg

(... diese Datei ist aus Gründen des Umfangs als Grafik gespeichert.)

Dieses Faktum schafft auch die zitierte Phrase des Geschäftsführers nicht aus der Welt. ( - auf der Höhe hat sich längst zwar herumgesprochen, daß man sich " .. bei der Stiftung eine andere Miet-Klientel wünsche.. " - warum wohl dieser Wunsch nach Veränderung ?)

Liebe Freunde, - bitte lesen Sie also auch diesen Brief der Margarethe Krupp-Stiftung sorgfältig und äußerst kritisch. Ihre Stellungnahmen sind hier sehr willkommen!

Damit bin ich für heute
mit besten nachbarschaftlichen Grüßen

Ihr Jürgen Lindner

PS: Diesen Beitrag können Sie bei Bedarf wie folgt herunterladen:
http://www.lindner-essen.de/mieter/jl2_ ... 110808.pdf
Bei evtl. Rückfrage - wie immer:

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Freundliche Grüße
Ihr
Jürgen Lindner
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Re: 'MIETER sagen NEIN' - Nr. 7 - vom 08.August 2011

Beitragvon bittelächeln » Mo 8. Aug 2011, 18:31

Da seit Jahrzehnten kaum Instandhaltugsmaßnahmen vorgenommen wurden, frage ich mich, wo ist unser Mietziens geblieben bzw. was ist damit gemacht worden?
(Instandhaltungsmaßnahmen sind laut Mietrecht mit dem Mietzins abgegolten)

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Instandhaltung
Der Gesetzgeber macht unmissverständlich deutlich, dass es Aufgabe des Vermieters ist, die Mietsache instand zu halten bzw. bei Bedarf instand zu setzen. Der § 535 BGB gibt hierüber detailliert Auskunft.
Diese Pflicht des Vermieters beschränkt sich nicht nur auf die Mietwohnung selbst, sondern ist auch für die Peripherie, z.B. Keller, Speicher, Treppenhaus, deren Benutzung ebenfalls im Mietpreis enthalten ist, uneingeschränkt gültig. Die Instandsetzungspflicht geht nur dann auf den Mieter über, wenn der Mangel nachweislich vom Mieter verursacht wurde. Den Nachweis muss der Vermieter erbringen.
Instandhaltungspflicht
Die Kosten für Instandhaltung und der Behebung von Mängeln am Gebäude hat grundsätzlich der Eigentümer bzw. der Vermieter selbst zu tragen, da diese Kosten bereits in den monatlichen Mietzahlungen beinhaltet sind, hat der Mieter keine weiteren Zahlungen hierzu zu leisten.


Vollsanierte Häuser heute entsprechen doch auch nur dem normalen Standard (die besseren Ausführungen, wie Sanitär, Bodenbeläge usw., müssen die neuen Mieter doch auch noch zusätzlich zahlen).

Die einzige Häuser, die komplett und mit gehobenem Standard kernsaniert wurden, sind Hotel M und der Hülsmannshof.
Beim Hotel heisst es inoffiziell: wurde nicht für die Bürger der Margarethenhöhe umgebaut!!!
Aber bezahlen kann der Bürger der Margarethenhöhe, fragt sich nur noch: wie lange

In diesem Sinne
bittelächeln
 
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