" ... wir können Ihre Zustimmungserklärung nicht einbuchen ... "
Tja, - was nun ?
Liebe Freunde, Nachbarn auf der Margarethenhöhe,
in den vergangenen beiden Tage erhielt ich einige Anfragen und Anrufe, wie man wohl mit soeben eingegangenen Schreiben der Margarethe Krupp-Stiftung dieses Inhaltes umzugehen habe ...
( - dankenswerterweise hat mir ein Mieterehepaar ihr erhaltenes Schreiben zur Verfügung gestellt und um dessen kommentierende Veröffentlichung gebeten:
http://www.lindner-essen.de/mieter/mks2 ... 110803.pdf)
Ich will Ihnen hier erklären, wie wir damit verfahren würden:
Lassen Sie mich eingangs zu dieser wie zu allen anderen Fragen hier aber in aller Deutlichkeit klarstellen:
Ich bin - schon mangels Vorbildung - auf keinen Fall Ihr Rechtsberater. Gerne teile ich Ihnen dazu aber mit - allerdings ohne jegliche Übernahme von Verantwortung für die Richtigkeit - was wir in der einen oder anderen von Ihnen beschriebenen Situation selber tun - oder besser auch unterlassen würden. Nicht mehr, nicht weniger !
Ich stelle Ihnen allen in dieser ärgerlichen Situation, die uns die Margarethe Krupp-Stiftung beschert, gratis und franco zusätzlich auch eine öffentliche Internet-Plattform zur Verfügung, auf der Sie sich - auf eigene Verantwortung - mit Gleichgesinnten und -Betroffenen austauschen und beraten können.
In früheren Beiträgen habe ich schon mitgeteilt, welche Haltung wir bezüglich unserer erhöhten Mietforderung bislang eingenommen haben. Dennoch will ich hier - zusammenfassend - unsere Handlungsweise noch einmal Punkt für Punkt durchgehen. Dabei überlasse ich jedem Leser, ob er dieser Vorgehensweise folgen will oder nicht.
1.) Die allererste Maßnahme, - die wir aus guten Gründen, allerdings schon viel früher getroffen haben, besteht darin, der Stiftung jegliche Abbuchung-Ermächtigung zu entziehen. Dazu genügt eine kurze (schriftliche) Mitteilung an Ihr Geldinstitut.
Statt dessen entrichten wir unsere Miete per Dauerauftrag: Diese beiden Umstellungen können Sie - möglicherweise unter Beratung Ihres Bankinstituts - ganz leicht vollziehen. Damit verhindern Sie jeglichen Einzug solcher Beträge, die Sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht ohne weiteres zu zahlen gewillt sind.
2.) Wir bezahlen ab jetzt also - Stichtag 01.08.2011 - zum einen nach wie vor denselben anerkannten Mietzins wie früher ... .
3.) ... zusätzlich bezahlen wir die Differenz zum vorherigen Mietbetrag ab sofort per gesondertem Dauerauftrag - dies im übrigen auf ein gesondertes Bankkonto der Margarethe Krupp-Stiftung, - wie am Fuß des dortigen Briefformulars angegeben.
Diese Differenz-Zahlungen tragen den ausdrücklichen Zusatzvermerk "Unter Vorbehalt" ( - dieser Vermerk wiederholt sich bei Daueraufträgen monatlich automatisch.)
Auf diese Weise stellt der Einzahler sicher, daß solche - 'unter Vorbehalt' überwiesene Beträge - für den Fall, daß die Forderung etwa zu Unrecht besteht - oder gar zurückgenommen würde - zurückerstattet werden müssen.
- ohne diesen Vorbehalt gezahlte Beträge - ungeachtet ihrer Berechtigung - wären für Sie leider auf Nimmerwiedersehen und unwiederbringlich weg.
Wenn nun - wie berichtet - beim einen oder anderen Zahler Schreiben eingehen, die diese Formulierung von wegen "nicht buchen können" enthalten, können Sie als Briefempfänger - meines Ermessens - darüber getrost zur Tagesordnung übergehen.
Allerdings sollten sie das erhaltene Schreiben - sorgsam mit eigenem Eingangsvermerk versehen - zu ihren Akten nehmen: Dieses Dokument macht nämlich - sogar ohne Einschreibgebühr pp - aktenkundig, daß die "Stiftung" Ihre besagte Vorbehalts-Erklärung entgegengenommen hat.
... wie man damit an der Sommerburgstraße buchungstechnisch umgeht, kann Ihnen als Mieter - nach meiner Auffassung - zunächst mal völlig schnuppe sein. Ich glaube aber, daß jeder erfahrene Buchhalter weiß, wie man solch einen Fall handhabt.
Wir haben übrigens besagte Erklärung über "Nicht-Buchen-Können" bis zum heutigen Tag nicht erhalten, - warten Weiteres also gelassen ab.
Soviel fürs erste zum obigen Thema.
Ich wäre übrigens sehr froh, wenn sich zu diesem Sachverhalt hier auch einmal professionelle Rechtskundige zu Worte melden würden, - aber bitte nicht drängeln!
Damit bin ich für heute
mit besten nachbarschaftlichen Grüßen
Ihr Jürgen Lindner
PS: Sie können sich auch diesen Beitrag wieder selber herunterladen:
http://www.lindner-essen.de/mieter/msn6_20110803.pdf
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