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MIETER sagen NEIN • Thema anzeigen - 'MIETER sagen NEIN' - Nr. 6 - vom 04. August 2011

'MIETER sagen NEIN' - Nr. 6 - vom 04. August 2011

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'MIETER sagen NEIN' - Nr. 6 - vom 04. August 2011

Beitragvon Juergenl » Do 4. Aug 2011, 13:19

" ... wir können Ihre Zustimmungserklärung nicht einbuchen ... "

Tja, - was nun ?

Liebe Freunde, Nachbarn auf der Margarethenhöhe,

in den vergangenen beiden Tage erhielt ich einige Anfragen und Anrufe, wie man wohl mit soeben eingegangenen Schreiben der Margarethe Krupp-Stiftung dieses Inhaltes umzugehen habe ...

( - dankenswerterweise hat mir ein Mieterehepaar ihr erhaltenes Schreiben zur Verfügung gestellt und um dessen kommentierende Veröffentlichung gebeten:
http://www.lindner-essen.de/mieter/mks2 ... 110803.pdf)

Ich will Ihnen hier erklären, wie wir damit verfahren würden:

Lassen Sie mich eingangs zu dieser wie zu allen anderen Fragen hier aber in aller Deutlichkeit klarstellen:

Ich bin - schon mangels Vorbildung - auf keinen Fall Ihr Rechtsberater. Gerne teile ich Ihnen dazu aber mit - allerdings ohne jegliche Übernahme von Verantwortung für die Richtigkeit - was wir in der einen oder anderen von Ihnen beschriebenen Situation selber tun - oder besser auch unterlassen würden. Nicht mehr, nicht weniger !

Ich stelle Ihnen allen in dieser ärgerlichen Situation, die uns die Margarethe Krupp-Stiftung beschert, gratis und franco zusätzlich auch eine öffentliche Internet-Plattform zur Verfügung, auf der Sie sich - auf eigene Verantwortung - mit Gleichgesinnten und -Betroffenen austauschen und beraten können.

In früheren Beiträgen habe ich schon mitgeteilt, welche Haltung wir bezüglich unserer erhöhten Mietforderung bislang eingenommen haben. Dennoch will ich hier - zusammenfassend - unsere Handlungsweise noch einmal Punkt für Punkt durchgehen. Dabei überlasse ich jedem Leser, ob er dieser Vorgehensweise folgen will oder nicht.

1.) Die allererste Maßnahme, - die wir aus guten Gründen, allerdings schon viel früher getroffen haben, besteht darin, der Stiftung jegliche Abbuchung-Ermächtigung zu entziehen. Dazu genügt eine kurze (schriftliche) Mitteilung an Ihr Geldinstitut.

Statt dessen entrichten wir unsere Miete per Dauerauftrag: Diese beiden Umstellungen können Sie - möglicherweise unter Beratung Ihres Bankinstituts - ganz leicht vollziehen. Damit verhindern Sie jeglichen Einzug solcher Beträge, die Sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht ohne weiteres zu zahlen gewillt sind.

2.) Wir bezahlen ab jetzt also - Stichtag 01.08.2011 - zum einen nach wie vor denselben anerkannten Mietzins wie früher ... .

3.) ... zusätzlich bezahlen wir die Differenz zum vorherigen Mietbetrag ab sofort per gesondertem Dauerauftrag - dies im übrigen auf ein gesondertes Bankkonto der Margarethe Krupp-Stiftung, - wie am Fuß des dortigen Briefformulars angegeben.

Diese Differenz-Zahlungen tragen den ausdrücklichen Zusatzvermerk "Unter Vorbehalt" ( - dieser Vermerk wiederholt sich bei Daueraufträgen monatlich automatisch.)

Auf diese Weise stellt der Einzahler sicher, daß solche - 'unter Vorbehalt' überwiesene Beträge - für den Fall, daß die Forderung etwa zu Unrecht besteht - oder gar zurückgenommen :) würde - zurückerstattet werden müssen.

- ohne diesen Vorbehalt gezahlte Beträge - ungeachtet ihrer Berechtigung - wären für Sie leider auf Nimmerwiedersehen und unwiederbringlich weg.

Wenn nun - wie berichtet - beim einen oder anderen Zahler Schreiben eingehen, die diese Formulierung von wegen "nicht buchen können" enthalten, können Sie als Briefempfänger - meines Ermessens - darüber getrost zur Tagesordnung übergehen.

Allerdings sollten sie das erhaltene Schreiben - sorgsam mit eigenem Eingangsvermerk versehen - zu ihren Akten nehmen: Dieses Dokument macht nämlich - sogar ohne Einschreibgebühr pp - aktenkundig, daß die "Stiftung" Ihre besagte Vorbehalts-Erklärung entgegengenommen hat.

... wie man damit an der Sommerburgstraße buchungstechnisch umgeht, kann Ihnen als Mieter - nach meiner Auffassung - zunächst mal völlig schnuppe sein. Ich glaube aber, daß jeder erfahrene Buchhalter weiß, wie man solch einen Fall handhabt.

Wir haben übrigens besagte Erklärung über "Nicht-Buchen-Können" bis zum heutigen Tag nicht erhalten, - warten Weiteres also gelassen ab.

Soviel fürs erste zum obigen Thema.

Ich wäre übrigens sehr froh, wenn sich zu diesem Sachverhalt hier auch einmal professionelle Rechtskundige zu Worte melden würden, - aber bitte nicht drängeln!

Damit bin ich für heute
mit besten nachbarschaftlichen Grüßen

Ihr Jürgen Lindner

PS: Sie können sich auch diesen Beitrag wieder selber herunterladen:

http://www.lindner-essen.de/mieter/msn6_20110803.pdf

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Re: 'MIETER sagen NEIN' - Nr. 6 - vom 04. August 2011

Beitragvon ladonna » Fr 5. Aug 2011, 06:20

Die kurzen und knappen Brief-Antworten der MKS lassen den Mietern deutlich zeigen: Entweder Du unterschreibst die Vereinbarung oder Du fliegst - nach dem Motto "Friss oder Stirb". Ich finde dieses Verhalten fast schon "erpresserisch", da man sich auf keinerlei Diskussion einläßt - geschweige denn überhaupt enmal erklärt, warum unterschiedliche Mieterhöhungen durchgeführt werden - egal ob renoviert oder nicht renoviert. [mod: Juergenl - 20110806 - 11:27]
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Re: 'MIETER sagen NEIN' - Nr. 6 - vom 04. August 2011

Beitragvon Juergenl » Fr 5. Aug 2011, 09:52

Hallo *ladonna, - danke für Ihren Beitrag:

zugegeben, - Schreiben der Margarethe Krupp-Stiftung sind nicht eben Meisterwerke schriftlicher Kommunikation, zumal im Umgang mit Kunden. Mir fällt darin - neben gewisser Drohkulisse - eher auf, daß man an konkreten aktuellen Fragen gerne vorbei-laviert ...

Wichtig erscheint mir, die aktuellen Kernpunkte nocheinmal hervorzuheben:

1.) Generell steht es jedem Mieter frei, eine erhöhte Miete zunächst einmal nur unter Vorbehalt zu zahlen, wenn das Mieterhöhungsverlangen auch nur den geringsten Verdacht erweckt, die Forderung sei nicht hundertprozentig fundiert, korrekt, - oder sie träfe auf ihn gar nicht zu.

2.) Wenn Mieter die verlangte Einwilligung nicht geben oder dies nur eingeschränkt tun, dann bleibt dem Vermieter dagegen nur der Weg einer Klage.

3.) Wer klagt, trägt die Beweislast! Der Kläger muß dann den Beweis führen, daß er im Recht ist. Dazu muß er auch alle Karten auf den Tisch legen!

- jüngst veröffentlichte Berichte haben uns allerdings vor Augen geführt, wie es bei der "Stiftung" allein um diese Bereitschaft bestellt ist!

Niemand sollte vorzeitig also "das Gewehr ins Getreide werfen" :) !

Freundliche Grüße in die Runde !
Freundliche Grüße
Ihr
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Re: 'MIETER sagen NEIN' - Nr. 6 - vom 04. August 2011

Beitragvon ladonna » Sa 6. Aug 2011, 12:14

Danke lieber Herr Lindner für Ihre Antwort, die mich weiter motiviert. Denn ich habe "Wut im Bauch" und finde es mehr als ungerecht, zumal jeder doch die Möglichkeit haben sollte, an entsprechender Stelle seine Argumentation einmal darlegen zu können. Der lapidare Satz " über andere Mieter reden wir nicht" sagt Alles aus.
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